Julian und Matthias berichten über die letzten Wochen. Aufreger der Woche ist der mal wieder der Schockraum. Geschockte Retter
Antwort von Bettina Hagedorn zur Aktion des DBRD Notfallsanitäter werden von der Politik im Stich gelassen.
Stirb langsam die HWS Orthese
Nein meinen Transport will ich nicht
Julian hat ne neue Carrerabahn seiner Tochter gekauft und sie darf auch mal spielen.
Irgendwas hat mit den Kapitalmarktlinien nicht geklappt .. Arbeite ich nach …Matthias
Inzwischen hab ich eine Antwort von Frau Prof. Dr.Clauidia Schmidtke Die wollen wir Euch nicht vorenthalten:
Sehr geehrter Herr Glaese,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie erneut auf die bestehende Rechtsunsicherheit im Beruf der Notfallsanitäter hinweisen, und die damit verbundene Chance, nochmals Stellung zu nehmen. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen.
Die bestehende Rechtslage ist nicht zufriedenstellend, da sind sich alle Beteiligten weitaus einig. Als Ärztin ist mir die Bedeutung dieser Problematik bewusst, weshalb ich Ihr Anliegen bereits seit zwei Jahren auf Bundesebene verfolge. Auch ich möchte, dass Sie Ihre Aufgaben rechtssicher und im Sinne der Patienten wahrnehmen können.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags, dem ich als Ihre Abgeordnete angehöre, einen Änderungsantrag zum Gegenstand einer öffentlichen Anhörung gemacht. Dieser sah landesrechtlich einheitliche Standardarbeitsanweisungen als Instrument vor, die auch besondere Situationen wie die Gabe von Betäubungsmitteln umfassen.
Die Anhörung hat verdeutlicht, dass weiterer Redebedarf besteht und wir dieses Thema vertieft mit Sachverständigen diskutieren müssen. Aus diesem Grund haben die Koalitionsfraktionen am 26. November 2019 ein internes Fachgespräch mit Verbändevertretern und auch Vertretern zweier Bundesländer organisiert, in dem ausführlich über die verschiedenen Wege möglicher Gesetzesänderungen diskutiert wurde.
Durchaus gab es dabei auch Berichte über positive Erfahrungen mit Standardarbeitsanweisungen, wie sie in verschiedenen Bundesländern bereits angewendet werden und dort bei mitwirkenden Notfallsanitätern auch auf breite Akzeptanz stoßen. So berichtete ein Vertreter des zuständigen Landesministeriums in Sachsen-Anhalt von handlungs- und haftungsrechtlicher Sicherheit sowohl für die Träger des Rettungsdienstes als auch den Arbeitgebern des Fachpersonals sowie den Einsatzkräften.
Parallel wurde in den letzten Wochen ein Regelungsvorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erarbeitet, der aktuell intensiv diskutiert wird. Die weiteren Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen und dem BMG werden zeigen, welche Möglichkeit sich als die Praktikabelste erweist. Dabei werden neben dem eingangs genannten Ziels der nachhaltigen Rechtssicherheit auch die erlernten und immer wieder nachgewiesenen Kompetenzen in den Blick genommen werden müssen. Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Jahr eine gesetzliche Lösung im Parlament beraten werden.
Die Novellierung der aktuellen Rechtslage dient jedoch nicht nur den Berufsangehörigen, sondern auch den Patientinnen und Patienten, da während der Ausbildung zum Notfallsanitäter auch die Ausübung von Heilkunde streng geprüft wird.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen in meiner Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages antworte.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA
Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied im Gesundheitsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin